In unserer Gemeinde stehen einige große Wohnbauprojekte an.
In Mittenheim soll ein neues Wohnquartier entstehen, ebenso am Kreuzacker und am Schäferanger. Es soll Wohnraum für über 1200 neue Mitbürger*innen entstehen und somit wird sich die Einwohnerzahl in Oberschleißheim um etwa 10% in den kommenden Jahren erhöhen.
Wer in diesen neuen Wohngebieten ein Zuhause für sich und seine Familie findet, dass kann die Gemeinde sehr stark beeinflussen.
Soll günstiger Wohnraum für kinderreiche Familien, oder kleine Appartements für Vielverdiener geschaffen werden? Braucht Oberschleißheim Wohnmöglichkeiten für die Studenten*innen der neu gebauten LMU oder doch eher Boardinghäuser für Arbeiter*innen?
Um für die Gemeinde einen passenden und realisierbaren Wohnmix zu finden ist auch auf die Folgekosten der verschiedenen Bebauungsarten zu achten. Kinderreiche Familien brauchen Betreuungsmöglichkeiten, Studenten erwarten eine gute infrastrukturelle Anbindung.
Damit eine Gemeinde nicht auf all diesen Kosten sitzen bleibt kann der Bauträger verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Diese verpflichtenden Richtlinien leisten einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Wohnraumplanung.
In Oberschleißheim haben die GRÜNEN schon im Februar 2016 beantragt, dass die Gemeinde eine Richtlinie erlässt, in der die Rahmenbedingungen für eine sozialgerechte Bodennutzung festgeschrieben wird.
In dieser Richtlinie wird jetzt unter anderem geklärt wie viel günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss, wie sich der Vorhabenträger an der Errichtung der sozialen Infrastruktur (z.B. benötigte Kinderbetreuungseinrichtungen) beteiligt und wie lange die Bindungsfrist für den geförderten Wohnungsbau ist.
Auch die staatliche Wohnungsbaugesellschaft Stadibau GmbH möchte nun am Margarethenanger ein Wohngebäude errichten. Hierzu hat sie jedoch bei der Gemeinde beantragt, dass die „soziale Wohnraumförderung“ nach den Maßgaben der Gemeinde bei diesem Bauvorhaben keine Anwendung findet. Als Begründung gibt die Stadibau GmbH an, dass eh zu 100% Staatsbedinstetenwohnungsbau errichtet wird.
Dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung, auf die gesamte Umsetzung der SoBoN für dieses Bauleitverfahren zu verzichten konnte ich auf keinen Fall zustimmen!
Auch staatliche Bauträger müssen sich an unsere Grundsätze halten und sich im vollen Umfang an ihren Verpflichtungen für die Allgemeinheit beteiligen.
Dies zeigt auch die Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der steht: „Insofern eine Kommune Regeln zur Sozialgerechten Bodennutzung trifft, gelten diese für die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften im gleichen Umfang wie für andere planungsbegünstigte Grundstückseigentümer.“
Auch die Stadibau GmbH muss sich an benötigten Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligen, die benötigte Infrastruktur finanzieren und geförderten Wohnungsbau für 25 Jahre bereitstellen.